Schulgeldordnung der Freien Schule Friesland. Demokratische Grundschule Zetel. Ersatzschule in freier Trägerschaft von Freies Lernen in Friesland e.V

Aus dem derzeit gültigen Finanzierungsplan für den erfolgreichen dauerhaften Betrieb der Freien Schule Friesland. Demokratische Grundschule Zetel. Ersatzschule ergibt sich ein, zur langfristigen Deckung der Betriebskosten, zusätzlich zu generierender Betrag von 255,- € pro Schüler_in der Freien Schule Friesland. Demokratische Grundschule Zetel. Ersatzschule.

Sorgeberechtigtenbeiträge

Unabhängig vom gesetzlich vorgeschriebenen Sonderungsverbot nach Einkommensverhältnissen ist es dem Verein Freies Lernen in Friesland e.V. eine ureigenste Herzensangelegenheit, eine Schülerschaft an der Freien Schule Friesland. Demokratische Grundschule Zetel. Ersatzschule willkommen zu heißen, welche einen Spiegel der Gesellschaft darstellt. Der Schulträger legt besonderen Wert auf ein niedrigschwelliges Angebot für den Zugang zur Freien Schule Friesland. Demokratische Grundschule Zetel. Ersatzschule für alle interessierten Familien. Daher wird auf eine
Staffelung der Elternbeiträge verzichtet, da selbst ein geringer Schulgeldbeitrag Familien welche von Grundsicherung leben, von der Anmeldung ihrer Kinder an der Freien Schule Friesland. Demokratische Grundschule Zetel. Ersatzschule abhalten könnte. Ebenso verhält es sich mit einem aufwändigen Antragsverfahren oder einer Einkommensprüfung anhand entsprechender Auskunftspflicht über das Familieneinkommen und -vermögen.

Sorgeberechtigte können sich aus den oben genannten Gründen daher entweder an den
Betriebskosten für die Schule beteiligen oder einen formlosen Antrag auf einen kostenfreien Schulplatz stellen. Letzteres wird bspw. für Geschwisterkinder empfohlen. Die Möglichkeit der Beantragung eines kostenfreien Schulplatzes wird auf der Internetseite des Schulträgervereins transparent gemacht. Die Beträge für die kostenfreien Schulplätze werden in Form von Spenden aufgebracht.
Freies Lernen in Friesland e.V. verpflichtet sich, in jedem Jahr mindestens rund ein Drittel der Schulplätze kostenfrei oder ermäßigt anzubieten.
Anträge auf einen kostenfreien Schulplatz für das Schuljahr 2021/2022 werden bis 30.04.2021 vom Schulträger entgegengenommen.
Für die kostenfreien Schulplätze werden zweckgebundene Spenden in der Höhe der benötigten Jahresbeträge in Höhe von jeweils 3060,-€ durch den Verein eingesammelt und von den Spendenden auf das Vereinskonto eingezahlt.
Sind bis zum 31.05.2021 nicht ausreichend Spenden eingegangen, um die Kosten für alle Anträge auf kostenfreie Schulplätze zu decken, werden die Sorgeberechtigten um Spenden für eine freiwillige Umlage der noch fehlenden Kosten gebeten.
Sind bis zum 30.06.2021 keine Spenden für kostenfreie Schulplätze eingegangen, wird allen Sorgeberechtigten mitgeteilt, dass, sollten bis Schuljahresbeginn nicht ausreichend Spenden eingehen, für das Schuljahr 2021/2022 ggf. lediglich ermäßigte Schulplätze zu einem Sockelbetrag in Höhe von 120,-€ monatlich angeboten werden können.
Sind bis zum 30.06.2021 nicht ausreichend Spenden eingegangen, um die Kosten für alle Anträge auf kostenfreie/ermäßigte Schulplätze zu decken, werden die zahlenden Sorgeberechtigten ein weiteres Mal um Spenden für eine freiwillige Umlage der noch fehlenden Kosten gebeten.
Sind bis zum 31.07.2021 nicht ausreichend Spenden eingegangen, um die Kosten für alle Anträge auf kostenfreie Schulplätze zu decken, werden aus den vorhandenen Geldern zunächst kostenfreie Schulplätze zunächst in folgender Rangfolge bewilligt:
1. Für Geschwisterkinder, deren Familien dem Schulträger nachweisen, dass sie Grundsicherung beziehen. Dabei erhalten die Familien mit den meisten Kindern an der FSF den ersten Zuschlag, bei gleicher Kinderzahl entscheidet das Los.
2. Für Kinder, deren Familien dem Schulträger nachweisen, dass sie Grundsicherung beziehen. Bei gleichberechtigten Familien entscheidet das Los.
3. Für Geschwisterkinder, deren Familien dem Schulträger nachweisen, dass sie Transferleistungen erhalten. Dabei erhalten die Familien mit den meisten Kindern an der FSF den ersten Zuschlag, bei gleicher Kinderzahl entscheidet das Los.
4. Für Kinder, deren Familien dem Schulträger nachweisen, dass sie Transferleistungen erhalten. Bei gleichberechtigten Familien entscheidet das Los.
5. Für Geschwisterkinder. Dabei erhalten die Familien mit den meisten Kindern an der FSF den ersten Zuschlag, bei gleicher Kinderzahl entscheidet das Los.
6. Für Familien, deren Familien dem Schulträger freiwillig Nachweise über die Höhe des
Familieneinkommens- und -vermögens vorlegen. Dabei erhalten die Familien mit dem geringsten Einkommen und Vermögen den ersten Zuschlag. Bei gleichberechtigten Familien entscheidet das Los.
Sobald die Gelder für kostenfreie Schulplätze entsprechend zugeordnet wurden, gilt für die ermäßigten Schulplätze die Obergrenze von einem Drittel der Schulplätze (abzüglich der vergebenen kostenfreien Schulplätze) und für die ermäßigten Schulplätze der Sockelbetrag. Die Vergabe der ermäßigten Schulplätze erfolgt nach der gleichen Rangfolge, wie die Vergabe der kostenfreien Schulplätze.
Die abschließend noch fehlenden Gelder zur Finanzierung der Betriebskosten der FSF werden von den im Haushalt für Schulfahrten eingestellten Geldern abgezogen. Es finden entsprechend weniger Fahrten im Schuljahr statt.
Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
Es werden keinerlei weitere Kosten (z.B. Material- oder Essensgeld, sonstige Nebenkosten) erhoben.
Diese Schulgeldordnung wird jährlich aktualisiert.