Grundsätze


  1. Die FSF bietet ihren Angehörigen den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit, die zur Erfüllung des Bildungsauftrages des Niedersächsischen Schulgesetzes erforderlich sind.

  2. Die FSF ist offen für Schulpflichtige aller Bekenntnisse und Weltanschauungen. Alle Angehörigen der Schule dürfen ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Weltanschauung leben und lernen. Die Freiheit zum Bekennen religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen ist zu achten. Es herrscht folgender Grundsatz: Die Freiheit an der FSF besteht darin, dass die Schulpflichtigen hier alles tun können, was einem anderen nicht schadet.

  3. Die FSF arbeitet inklusiv – sie bietet einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang für alle Schulpflichtigen gleich welcher körperlichen und geistigen Verfassung und bietet sonderpädagogische individuell angepasste Förderung an.

  4. Eine erfolgreiche Arbeit setzt sich aus der optimalen Unterstützung der Schulpflichtigen bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Individualität, sowie der Zufriedenheit der Angehörigen der Schule zusammen. Dies soll jährlich mit Hilfe von Befragungen evaluiert werden.

  5. Alle Schulpflichtigen werden begabungsgerecht und individuell gefördert. Sieht die FSF sich im Einzelfall nicht in der Lage, einen Schüler oder eine Schülerin entsprechend zu fördern, wird dies mit den Eltern besprochen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht.